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   VGH Bayern, 02.03.2020 - 21 CS 19.1736   

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https://dejure.org/2020,5255
VGH Bayern, 02.03.2020 - 21 CS 19.1736 (https://dejure.org/2020,5255)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2020 - 21 CS 19.1736 (https://dejure.org/2020,5255)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2020 - 21 CS 19.1736 (https://dejure.org/2020,5255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht der Ärzte; Erfolglose Beschwerde; Anordnung des Ruhens der Approbation; Alkoholabhängigkeitssyndrom; Approbation; ambulante Behandlung; Gesamtgeldstrafe; sofortige Vollziehung; Tateinheit; Ruhen; Therapie; Trunkenheit im Verkehr

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 21 CS 19.1736
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.2010 1 BvR 2709/09, juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 14.12.1998 - 21 B 92.985
    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 21 CS 19.1736
    Dabei erscheint in Anlehnung an Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (abgedr. in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Anhang) wegen des nur vorläufigen Charakters der Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte die Hälfte des dort vorgeschlagenen Mindeststreitwerts und damit ein Streitwert von 15.000,00 Euro angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 - unveröffentlicht).
  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 21 CS 19.1736 - juris Rn. 18).

    12 Abs. 1 GG lässt wie eingangs ausgeführt einen Eingriff in die Berufsfreiheit schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 21 CS 19.1736 - juris Rn. 18).

    Wegen des nur vorläufigen Charakters der Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte erscheint im Hauptsacheverfahren die Hälfte des in Nr. 16.1 des Streitwertkatalogs vorgeschlagenen Mindeststreitwerts und damit ein Streitwert von 15.000,00 Euro angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 21 CS 19.1736 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.4.2009 - 21 C 09.389 - juris Rn. 3 noch zum Streitwertkatalog 2004).

  • OVG Saarland, 30.04.2021 - 2 B 86/21

    Ruhens der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (Gesundheits- und

    [Vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, jeweils bei juris; sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, VGH München, Beschluss vom 3.3.2020 - 21 CS 19.1736 -, und OVG Münster, Beschluss vom 3.5.2016 - 13 B 275/16 -, jeweils bei juris] Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen mit Blick darauf, dass eine (rechtskräftige) strafrechtliche Verurteilung noch nicht vorliegt, sogar auf die Ruhensanordnung selbst erstreckt.

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.3.2020 - 21 CS 19.1736 -, juris].

  • VG Regensburg, 24.04.2020 - RN 5 S 20.622

    Ruhen der ärztlichen Approbation beim Verdacht auf eine psychische Erkrankung

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 02. März 2020 - 21 CS 19.1736 -, Rn. 18, juris).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der für das Hauptsacheverfahren anzunehmende Streitwert zu halbieren (Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs) (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 02. März 2020 - 21 CS 19.1736 -, Rn. 21, juris).

  • VG Ansbach, 30.07.2021 - AN 4 S 21.01357

    Ruhen der Approbation bei Opioid-Suchterkrankung eines Arztes

    Die Glaubwürdigkeit des ärztlichen Berufsstands, die für den Bestand des gesundheitspolitisch überaus wichtigen Vertrauensverhältnisses erforderlich ist, das zwischen Arzt und Patient bestehen muss und jeder Heilbehandlung immanent ist, gebietet daher den Ausschluss eines solchen Arztes, wenn nicht das öffentliche Interesse auch unter diesem Gesichtspunkt Schaden leiden soll (vgl. zur Alkoholsucht: OVG LSA, U.v. 5.11.1998 - A 1 S 376/98 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 21 CS 19.1736 - juris Rn. 14).

    Dabei erscheint wegen des nur vorläufigen Charakters der Ruhensanordnung und mangels anderweitiger Anhaltspunkte die Hälfte des für approbationsrechtlichen Maßnahmen vorgeschlagenen Mindeststreitwerts, damit ein Streitwert von 15.000,00 EUR angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 21 CS 19.1736 - juris Rn. 21).

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